Kommunaler Ordnungsdienst kann Polizei nicht ersetzen
Für die Sicherheit in der Stadt ist die Polizei zuständig
Zur Forderung der CSU-Stadtratsfraktion in Nürnberg einen kommunalen Ordnungsdienst zu schaffen, um das Sicherheitsgefühl zu erhöhen, erklärt der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Christian Vogel:
„Für die Sicherheit in Nürnberg ist die Polizei zuständig. Niemand sonst. Der Freistaat Bayern ist nach dem Gesetz verpflichtet, die nötigen Beamten und die nötige Ausstattung bereit zu stellen, damit die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist. Dies ist keine Aufgabe der Stadt. Es gibt deshalb keinen Grund, einen städtischen Ordnungsdienst für diese Aufgabe zu schaffen. Einen Ordnungsdienst, wie die CSU ihn fordert, lassen die bayerischen Gesetze gar nicht zu. Dies sollte die CSU, die für diese Gesetze auf Landesebene verantwortlich ist, auch wissen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines solchen Dienstes hätten keinerlei Befugnisse, um wirksam gegen Krawallmacher oder „Wildpinkler“ vorgehen zu können. Die Polizei hat aus diesem Grund erklärt, dass sie in einem kommunalen Ordnungsdienst eine Belastung und keine Entlastung sieht.
Es bleibt also dabei: Ein kommunaler Ordnungsdienst kann die Polizei nicht ersetzen. Dies wurde in den Stadtratsgremien mehrfach erörtert. Ein städtischer Sicherheitsdienst würde viel kosten, aber nichts bewirken, weil er kein Recht hätte einzugreifen, wenn es darauf ankäme.“


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