JHV 2014: Tischvorlage Überwachung ruhender Verkehr

Parken von Lieferwagen und LKW im Wohnbereich, Verkehrsgefährdung durch Parken in Kreuzungsbereichen

  • von  Red Steinb
    20.01.2014
  • Parteileben

Ausgangslage

In mehreren Bürgerversammlungen, über unseren Kümmerkasten und nicht zuletzt durch einschlägige Beobachtung von Genossinnen und Genossen wurde festgestellt, dass vermehrt LKW, sowie Kleintransporter in den Wohnstraßen der Südstadt abgestellt werden.

Dies führt neben einem weiteren Anstieg des Parkplatzproblems häufig auch zu Problemen mit der Sicherheit, insbesondere wenn solche Fahrzeuge vor oder nach Einmündungen oder Hofeinfahrten abgestellt werden.

Die gesetzlichen Regelungen geben ein einfaches und generelles Verbot des Parkens solcher Fahrzeuge nicht her.

Will man einen Lkw regelmäßig im Wohngebiet parken, hängt die Frage, ob dies erlaubt ist oder nicht auch von der Größe des Brummis und der Uhrzeit ab. Für Kraftfahrzeuge mit einem erlaubten Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Kraftfahrzeuganhänger mit einem erlaubten Gesamtgewicht von mehr als zwei Tonnen gilt, dass diese im Bereich geschlossener Ortschaften in reinen Wohngebieten, in Klinik-und Kurgebieten sowie in der Erholung dienenden Sondergebieten zwischen 22 und 6 Uhr nicht parken dürfen, zumindest nicht regelmäßig. An Sonn- und Feiertagen ist das Parken dort rund um die Uhr verboten.

Ein Problem ergibt sich hier aus der Formulierung "reines Wohngebiet".
Damit kleines Gewerbe und Einzelhandel in der Südstadt bleiben können, sind die meisten Bereiche als sogenannte "Mischgebiete" definiert. In denen das Abstellen durchaus erlaubt ist.

Fakt ist auch - es gibt zu wenig Fläche in der Südstadt um neben Wohnen, Grün- und Spielflächen sowie Gewerbe und Handelsflächen Parkraum für alle(s) und jede/n zu schaffen. Dazu kommt, dass gerade die Zustelldienste Ihren Fahrern zunehmend anbieten das Fahrzeug auch für die Fahrt nach Hause zu benutzen - das ist dann für die meist nicht gerade gut bezahlten Arbeitnehmer durchaus ein verlockendes Angebot.
Auch der Versuch mit einem Kleintransporter als selbständiger "Transportunternehmer" der Arbeitslosigkeit zu entkommen ist relativ häufig zu beobachten.
Mit einem gewissen Recht weißen diese Nachbarn darauf hin, dass ein Privatauto doch auch einen Parkplatz benötigen würde.

Trotzdem kann – mindestens die drastische Beeinträchtigung der Sicherheit, z.B. durch das nächtliche Parken direkt vor oder gar in Kreuzungsbereichen, nicht akzeptiert werden.

Als ein erster Schritt zur Verbesserung der Lage ist eine bessere Kontrolle der Parkaktivitäten aller Verkehrsteilnehmer anstreben.

Die SPD Steinbühl beschließt daher:

Die Stadtratsfraktion wird aufgefordert mit der Verwaltung zu prüfen mit welchen Mitteln (Kommunale Verkehrsüberwachung / Einforderung zusätzlicher Kontrollen seitens der Polizei) diesem Problem begegnet werden kann.

Die SPD Steinbühl entwirft druckt und verteilt eine Karte welche die Fahrerinnen und Fahrer solch sicherheitsbeeinträchtigend parkender Fahrzeuge auf die Problematik hinweist.