Überbauung stadteigener öffentlicher Verkehrsflächen
Die bisherige Verwaltungspraxis soll überprüft und eine einheitliche, nachvollziehbare und den Klimaschutzzielen entsprechende Regelung getroffen werden.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Anbringen einer Wärmedämmschicht an straßenseitig, grenzbebauten Häusern führt im Regelfall zu einer Überbauung öffentlicher Flächen. Weder in der Sondernutzungssatzung noch in der Sondernutzungsgebührensatzung gibt es nach Auskunft der Verwaltung dafür eine geeignete Regelung. In der Verwaltungspraxis behilft sich die Verwaltung daher mit einer pauschalen Regelung. Hinzu kommt, dass die Anforderungen von SÖR sich in der Vergangenheit wiederholt geändert haben und daher eine grundsätzliche Überarbeitung der Regelung sinnvoll und notwendig erscheint.
Dies ist aber nicht nur auf dem Hintergrund eines einheitlichen und nachvollziehbaren Verwaltungshandelns zu sehen, sondern auch vor allem auf die mittlerweile üblichen Wärmedämmmaßnahmen von Wohngebäuden im allgemeinen Interesse des Klimaschutzes und der CO2-Minderung.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
die bisherige Verwaltungspraxis zu überprüfen und eine einheitliche, nachvollziehbare und den Klimaschutzzielen entsprechende Regelung zu treffen. Ziel ist der Wegfall der Gebühren bei Überbauungen aus Umweltschutzgründen

Antragsteller
Gerald Raschke

