Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
derzeit befindet sich das Pflegeberufsgesetz im Gesetzgebungsverfahren. Wenn auch hier noch einige Abstimmungen zwischen den betroffenen Ministerien einerseits und dem Bundesrat andererseits erfolgen müssen und ggf. auch die Ergebnisse verschiedener Expertenhearings in das Gesetz einfließen könnten, scheint doch klar zu sein, dass im Kern in der generalistischen Ausbildung für die Pflegeberufe Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und der Altenpflege gleichwertig zusammengefasst werden.
Ziel des neuen Pflegeberufsgesetzes ist eine den Anforderungen unserer Zeit entsprechende, moderne und durchlässige Pflegeausbildung sowie die „Verbesserung der Qualität in der Pflege und die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs zu schaffen“ (Bundesministerium für Gesundheit; BMFSFJ). Bis zum Jahr 2018 soll dieses Gesetz in Kraft treten. Dies hat für die Stadt Nürnberg bzw. als ausbildende Einrichtungen für NüSt ebenso wie für das Kommunalunternehmen Klinikum – sie entwickelten ja bereits im Jahr 2005 und 2007 gemeinsam in einem Pilotversuch Kurse zur generalistischen Ausbildung hier vor Ort – direkte Folgen.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag
Die Verwaltung stellt das neue Pflegeberufsgesetz vor und zeigt die Auswirkungen auf die Ausbildungsangebote und die Personalgewinnung insbesondere im Bereich der Altenpflege auf.
Mit freundlichen Grüßen
Den Antrag als pdf erhalten Sie hier.

Antragstellerin
Gabriele Penzkofer-Röhrl
personalpolitische Sprecherin

