Volksbegehren zur Änderung des bayerischen Landesplanungsgesetzes "Damit Bayern Heimat bleibt - Betonflut eindämmen"
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in Bayern wurde zur Änderung des bayerischen Landesplanungsgesetzes ein Volksbegehren eingeleitet, mit dem Ziel „eine verbindliche Grenze für den Flächenverbrauch – der Umwandlung von unbebauter Fläche und Natur in Siedlungs- und Verkehrsfläche – einzuführen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Flächenverbrauch in Bayern ab dem Jahr 2020 nicht höher als durchschnittlich 5 Hektar pro Tag sein darf“. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik waren es 2015 durchschnittlich 13.1 Hektar.
Nürnberg ist eine stetig wachsende Stadt mit inzwischen über 530.000 Einwohnern. Für diese Menschen werden nicht nur Wohnungen gebraucht, sondern auch die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen, wie z.B. Schulen und Kindergärten. Für diese Maßnahmen müssen auch in Nürnberg Flächen in Anspruch genommen werden, die bisher noch nicht versiegelt bzw. bebaut sind.
Das hohe Ziel des Volksbegehrens den täglichen Flächenverbrauch in Bayern um mehr als die Hälfte zu verringern, hat damit auch Auswirkungen auf die Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung in Nürnberg. Welche Folgen das für Nürnberg haben wird, ist momentan schwer abzuschätzen. Deshalb halten wir es, unabhängig vom Verlauf des Volksbegehrens für notwendig, die möglichen Konsequenzen für die Stadt Nürnberg genauer zu untersuchen.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im Stadtplanungsausschuss folgenden
Antrag:
- Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand des Volksbegehrens
- Die Verwaltung zeigt die Folgen für die Stadt Nürnberg auf, falls das Volksbegehren erfolgreich verläuft.
- Die Verwaltung stellt bei einem möglichen erfolgreichen Volksbegehren dar, ob und wie der seit 2006 gültige Flächennutzungsplan überarbeitet und angepasst werden müsste.
Mit freundlichen Grüßen

Ihr Antragsteller
Gerald Raschke
planungspolitischer Sprecher

