Bebauungsplan Nr. 4565

Das Angebot an Stellplätzen wird im Gebiet durch eine zusätzliche Tiefgarage erhöht.

  • von  Gebhard Schönfelder
    12.08.2009
  • Anträge, Russo

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

bei der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 4565 wurden durch den Bauträger dem Stadtplanungsamt Vorschläge unterbreitet, wie das Angebot an Stellplätzen im Gebiet durch eine zusätzliche Tiefgarage erhöht werden könnte. 

Dem Vorschlag des Investors steht aber der gültige Bebauungsplan Nr. 4565 mit seinen Festsetzungen entgegen.

Insoweit ist die ablehnende Haltung des Stadtplanungsamtes begründet.

Nachdem in Gesprächen vor Ort von den bereits dort wohnenden Grundstücks- und Wohnungseigentümern das unzureichende Angebot an Stellplätzen beklagt wurde und eine zusätzliche Tiefgarage durchaus Sympathie fand, erscheint es der SPD-Stadtratsfraktion für notwendig, diese Frage intern bzw. durch Behandlung im Stadtplanungsausschuss zu klären.

Das daneben von den Anwohnern noch weitere Probleme zu den öffentlichen Verkehrsflächen gestellt werden, erscheint uns ebenfalls klärungsbedürftig.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb für den Stadtplanungsausschuss folgenden 

Antrag

 

1.  Bebauungsplan Nr. 4565
a) Wie beurteilt die Verwaltung die Schaffung weiterer privater Stellplätze
in einer zusätzlich zu errichteten Tiefgarage vor dem Hintergrund des         gültigen Bebauungsplanes?

b) Auf welchen Wegen kann dies im Falle einer Zustimmung erfolgen
(eventuelle Befreiung bzw. notwendige Änderung des Bebauungsplan Nr.)?

c)   Kann die Vermietung bzw. der Verkauf der zusätzlich genehmigten
Tiefgaragenstellplätze über eine Grundbuchabsicherung auf das
Bebauungsplan-Gebiet beschränkt werden?

2.  Verkehrssituation in der Löhnerstraße
a)  Besteht die Möglichkeit die Löhnerstraße als Anlieger- bzw. Spielstraße 
auszuweisen?

b) Wie kann erreicht werden, dass die geringere Zahl der öffentlichen
Stellplätze nicht durch Belegung gewerblich genutzter bzw. verursachter
Fahrzeuge verknappt wird?

c) Wie kann sicher gestellt werden, dass der Fußgängerweg zwischen     
Löhnerstraße und Mittlerer Ring (Gustav-Heinemann-Straße) ungehindert, 
auch für Kinderwagen, genutzt werden kann?

Wir bitten die gestellten Fragen im nächsten Stadtplanungsausschuss bzw. Verkehrsausschuss zu behandeln. 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Gebhard Schönfelder
Vorsitzender