Standards in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen
Stadtplanungsausschuss am 24.09.2009 und Umweltausschuss am 07.10.2009
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in städtebaulichen Verträgen, bei privatrechtlichen Verträgen und Vorhabens- und Erschließungsverträgen und bei städtischen Planungen für Gebäude nach EnEV §1 folgendes als Grundsatza) Die Vorgaben der aktuell gültigen EnEV müssen um 30% unterschritten werden.
b) Beim Verkauf städtischer Grundstücke und beim Bau städtischer Liegenschaften ist
im Hinblick auf den zu erwartenden Passivhausstand 2015, schon heute der Passiv-
hausstandard anzustreben.
c) Eine solar- und energetische Optimierung mit Hilfe geeigneter Computerprogramme
durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren.
d) Ein Energiekonzept ist für komplexe städtebauliche Planungen zu erarbeiten und zur
Überprüfung vorzulegen.
e) Dabei können energetische Innovationen im Bereich der regenerativen Energien
(Sonne, Wind, Geothermik) auch an Stelle von passiven Maßnahmen (Dämmung
u.a.) vorgeschlagen werden, wenn diese die Anforderungen, wie vorstehend,
einhalten werden.
2. Die Verwaltung erarbeitet ein qualifiziertes Energieberatungsangebot und Monitoring-konzept, um die beschlossenen Anforderungen zu erfüllen und zu überprüfen. Hierbei sind die in der Region bestehenden Beratungsangebote umfassend einzubeziehen.
3. Die Verwaltung überprüft die vorliegenden Angebote von Investoren für städtische Grundstücke bzw. bei abzuschließenden städtebaulichen Verträgen inwieweit die in Ziffer 1 formulierten Vorgaben erfüllt werden können.
Abweichungen sind im Stadtplanungsausschuss für eine Abwägung vorzulegen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt sofort in Bauträger-, Baugesellschaften und Investorengespräche einzutreten, um eine umfassende Information über die Absichten der Stadt Nürnberg zu erreichen und die Gesprächspartner auch für die wirtschaftlichen und energiepolitischen Ziele zu gewinnen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Ebene der Europäischen Metropolregion Nürnberg eine Standardangleichung für energieeffizientes Planen und Bauen zu erreichen.
Das Ergebnis der erzielten Vereinbarung ist bei der Umsetzung der energieeffizienten Regeln mit zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Gebhard Schönfelder
Vorsitzender

